Österreichs Gestzeslage und die Leihmutterschaft, einer Reproduktionspraxis, in der Frauen und Kinder zum Gegenstand von Handel werden

Ein Beitrag von Stoppt Leihmutterschaft, Mitgliedsorganisation der Internationalen Koalition für die Abschaffung der Leihmutterschaft

 

Wie sagte doch Egon Erwin Kisch: Alles,was in Österreich verboten ist, ist auch erlaubt. (Er schrieb auch: In den USA sei  alles erlaubt, was nicht veboten ist. Im damaligen China ( der 1930 er Jahre) sei alles verboten, was erlaubt sei.)

 

Die derzeitige Gesetzeslage bezüglich Leihmutterschaft schaut  aus wie ein löchriger Käse.

Leihmutterschaft ist in Österreich verboten (siehe §§ 2 und 3 Fortpflanzungsmedizingesetz). Nach § 143 ABGB ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die das Kind geboren hat.

Hinsichtlich der Frage der Anerkennung davon abweichender ausländischer personenstandrechtlicher Entscheidungen wenden Sie sich an die jeweilige Vertretungsbehörde im Ausland, welche Sie bei den notwendigen Schritten in Abstimmung mit den zuständigen inländischen Behörden unterstützt.

(Zitat aus https://www.bmeia.gv.at/oeb-athen/service-fuer-buergerinnen/personenstand-familie/leihmutterschaft/

Gerade so, als würde man das Verbot von Sklavenhandel (Sklave=verdinglichter Mensch, verdinglicht als Gegenstand von Handel, als Instrument von Dienstleistungen) auf folgende Art umgehen: Sklavenhandel ist zwar in Österreich verboten, aber wenn man einen Sklaven in Ländern kauft, in denen „leider“ der Sklavenhandel erlaubt ist, so wird eine österreichische Vertretung im entsprechenden  Ausland alles in Zusammenarbeit mit den innerösterreichischen Behörden tun, um die Einfuhr solch eines  Sklaven zu ermöglichen.  Fazit: Sklavenhandel ist in Österreich verboten, die Einfuhr (auf Grund der Marktnachfrage ) jedoch möglich.

Bei der Leihmutterschaft schaut es ähnlich aus: Man kann eine Sklavin (= Leihmutter) im Ausland mieten (über eine Verleihfirma – Kinderwunschklinik –  man will sich ja die Hände nicht schmutzig machen), deren Produkt, ein Kind (Gegenstand des Handels) kaufen, vorausgesetzt es ist von gewünschter Qualität, uns schließlich mit Hilfe der Auslandvertretung nach Österreich bringen.

So hat Österreich eine reine Weste und „profitiert“ indirekt vom Handel mit Kindern. Und die ach so christlichen oder fortschrittlich gesinnten, angeblich aufgeklärten Politiker*innen haben wieder einmal „nichts davon gewusst“.

Zur Aufklärung: Website www.stoppt-leihmutterschaft.at

Literaturhinweis: Eva Maria Bachinger „Kind auf Bestellung – Ein Plädoyer für klare Grenzen“, Deuticke, 2015

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