Feministinnen versammeln sich in Deutschland gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft
Die FDP-Fraktion hat sich für die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft ausgesprochen, die beide in Deutschland verboten sind (1990). Die Nationale Akademie der Wissenschaften der Léopoldina und die Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften haben eine veröffentlicht gemeinsame Pressemitteilung mit dem Titel „Reproduktionsmedizin in Deutschland – für die moderne Gesetzgebung“. fordert auch die Legalisierung von Eizellenspende und Leihmutterschaft https://www.leopoldina.org/en/press-1/press-releases/press-release/press/2622/
Als Reaktion darauf startete eine Gruppe von Feministinnen, Wissenschaftlerinnen und Journalisten eine Initiative mit dem Titel Für reproduktive Gerechtigkeit! Das derzeitige Verbot der Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland muss beibehalten werden
Die Koalition zur Abschaffung der Leihmutterschaft unterstützte ihre Initiative durch die Teilnahme an der Konferenz, die am 11. Januar 2020 ihre Berufung einleitete. https://taz.de/Eizellspende-und-Leihmutterschaft/!5654142/
Seitdem hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im April 2020 den Antrag der FDP auf Genehmigung einer nichtkommerziellen Leihmutterschaft in Deutschland abgelehnt. […]
Das Gesundheitsministerium stellte klar, dass das 1990 erlassene Gesetz darauf abzielte, die Einzigartigkeit der Mutterschaft im Interesse des Kindes zu gewährleisten. Tatsächlich sind im Fall der Leihmutterschaft die Leihmutter und das Kind nicht identisch https://www.regio-journal.info/en/spahn-gegen-legalisierung-der-leihmutterschaft/
Für reproduktive Gerechtigkeit! Das Verbot von Eizellspende und Leihmutterschaft muss aufrechterhalten bleiben
- Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ beruhen auf sozialer Ungleichheit und auf der Ausbeutung von Frauen und finden unter kommerziellen Verhältnissen statt.
- Es handelt sich um fremdnützige medizinische Eingriffe, die die körperliche und psychische Integrität der Eizell“spenderinnen“ und „Leihmütter“ verletzen.
- Reproduktionsfreiheit beinhaltet nicht das Recht von Menschen mit Kinderwunsch, auf die Körper Dritter zuzugreifen.
- Die Konzepte altruistischer und nicht-anonymer Eizell“spende“ legitimieren kommerzielle reproduktive Märkte und dienen als deren Türöffner.
- Insbesondere über liberalere Regelungen zur Eizell“spende“ werden Forschungsinteressen bedient, die Eizellen in Rohstoffe für bioindustrielle Projekte verwandeln.
- Aus diesen Gründen muss das Verbot von Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ aufrechterhalten bleiben. Das geltende Kommerzialisierungsverbot muss EU-weit durchgesetzt werden.
Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ beruhen auf sozialer Ungleichheit und Ausbeutung anderer Frauen und finden unter kommerziellen Verhältnissen statt.
Wir wenden uns mit dieser Stellungnahme gegen die Zulassung von Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“, die derzeit in Deutschland verboten sind und schon begrifflich in die Irre führen, weil es sich weder um eine Spende im klassischen Sinne handelt, noch um „Mütter“, sondern eher um Leihgebärende. Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ beruhen grundlegend auf sozialer Ungleichheit und auf der Ausbeutung Dritter, nämlich der Eizellgeberinnen und „Leihmütter“. Das Wohlstandsgefälle zwischen Nord- und Südeuropa, zwischen West- und Osteuropa sowie zwischen dem globalen Norden und Süden, aber auch innerhalb der Gesellschaften bildet die Basis für kommerzielle Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“. Ökonomische Zwangslagen und verschärfte soziale Ungleichheit sind Bedingungen dafür, dass Frauen ihre Körper für reproduktionsmedizinische Eingriffe zur Verfügung stellen. Wie eine Vielzahl von empirischen Studien zeigt, sind materielle Gegenleistungen das entscheidende Motiv für Frauen in sozial prekären Verhältnissen, ihre Körper und Körpersubstanzen trotz vieler Risiken und Ungewissheiten reproduktionstechnisch zu verwerten. Menschen mit Kinderwunsch, die über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, nehmen das kostengünstige Angebot privater Fortpflanzungszentren in Tschechien, Bulgarien und Polen wahr, oder sie reisen nach Spanien, Griechenland und in die Ukraine, wo Fortpflanzungsindustrie und reproduktive Wertschöpfungsketten durch Wirtschaftskrisen angekurbelt wurden. Bestehende innereuropäische und globale Ungleichheitsverhältnisse werden dadurch reproduziert.
Soziale Ungleichheit bestimmt auch die Nutzungsstrukturen innerhalb einzelner Länder, denn nur Frauen, die in sozial prekären Verhältnissen leben, sind auf den Verdienst angewiesen. Auch in Deutschland wären soziale Unterschiede und das ökonomische Gefälle die Grundlage für funktionierende Eizellabgabe und „Leihmutterschaft“.
Es handelt sich um fremdnützige medizinische Eingriffe, die die körperliche und psychische Integrität von Eizell“spenderinnen“ und „Leihmüttern“ verletzen.
Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ beruhen darauf, dass die körperliche Integrität und Gesundheit von Frauen zugunsten von anderen Menschen reproduktionsmedizinisch instrumentalisiert werden. Eizellabgabe unterscheidet sich fundamental von der Samenspende, weil die Samenabgabe für den Mann risiko- und belastungsfrei ist, während die Eizellabgabe ein fremdnütziger, medizinisch invasiver Eingriff ist, der mit erheblichen Belastungen und Risiken für die betroffenen Frauen verbunden ist. Die Eizellentnahme wird mit Hormonen vorbereitet, um mehrere Follikel reifen zu lassen, die anschließend unter Vollnarkose punktiert werden. Risiken sind dabei Blutungen und Infektionen, das ovarielle Überstimulationssyndrom und mögliche Folgen für die Fruchtbarkeit infolge der Vernarbung der Eierstöcke.
„Leihmütter“ treten für neun Monate per Vertrag Selbstbestimmungsrechte und partiell die Verfügung über ihren Körper an die Reproduktionsmediziner*innen ab. Sie verpflichten sich zu einem engen Regime von Medikamenteneinnahme und Kontrollen einschließlich pränataldiagnostischer Untersuchungen. Im Falle eines auffälligen Befundes müssen sie unter Umständen einen Schwangerschaftsabbruch akzeptieren oder die „Reduktion“ der nach Hormonbehandlungen relativ häufigen Mehrlingsschwangerschaften je nach Wunsch der Auftraggeber*innen. Vor allem aber verzichten „Leihmütter“ vorab per Vertrag darauf, das Kind, das sie austragen, zu behalten und großzuziehen. Die damit verbundene Notwendigkeit, emotionale Bindungen, die durch die Schwangerschaft möglicherweise aufgebaut werden, mit der Übergabe des Kindes an die Bestelleltern zu beenden, können „Leihmütter“ unabhängig von der Bezahlung als schwierig, verdinglichend und entfremdend empfinden.
In jedem Fall schließen „Leihmutterschaft“ und Eizellentnahme fremdnützige medizinische Eingriffe ein, die im Rahmen des Medizinrechts zu behandeln sind. Sie stellen eine grundsätzliche Abkehr vom zentralen Prinzip ärztlicher Ethik dar, also dem Grundsatz, den Patient*innen nicht zu schaden. Es ist zu diskutieren, ob diese fremdnützigen Eingriffe durch Ärzt*innen eine Körperverletzung darstellen. Der Hinweis auf die Einwilligung bzw. informierte Zustimmung der betroffenen Frauen reicht hier nicht aus, denn der körperliche Eingriff dient nicht dazu, Leben zu retten oder Krankheiten zu heilen.
Reproduktionsfreiheit beinhaltet nicht das Recht von Menschen mit Kinderwunsch, auf die Körper Dritter zuzugreifen.
Reproduktionsfreiheit ist vor allem ein Abwehrrecht, das gegen staatliche Eingriffe in persönliche reproduktive Entscheidungen und gegen eine Diskriminierung auf Grund von sexueller Orientierung und gewählten Lebensformen und Familienmodellen schützt. In der Debatte um Eizellabgabe und „Leihmutterschaft“ muss darüber hinaus die Perspektive der reproduktiven Gerechtigkeit im Vordergrund stehen. Das heißt, es müssen auch die Rechte, Interessen und Lebensbedingungen aller Beteiligten sowie die sozialen Machtverhältnisse, in die sie eingebettet sind, berücksichtigt werden. Bestehende ökonomische Machtgefälle zum Zweck der eigenen Wunscherfüllung auszunutzen, ist mit der Orientierung an reproduktiver Gerechtigkeit nicht vereinbar. Es kann daher kein einseitiges Recht von Bestelleltern oder Eizellempfängerinnen geben, mit Hilfe von reproduktionstechnischen Verfahren auf die Körper und Körpersubstanzen Dritter zuzugreifen. Die Reproduktionsfreiheit von Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch – gleich welcher sexuellen Orientierung – findet dort ihre Grenze, wo Dritte geschädigt werden. Aus dem Begehren nach einem Kind kann kein Anspruchsrecht auf ein „eigenes“ Kind abgeleitet werden.
Die Konzepte altruistischer und nicht-anonymer Eizell“spende“ legitimieren die kommerziellen reproduktiven Märkte und dienen als deren Türöffner.
Für eine Zulassung in Deutschland würde aus europarechtlichen Gründen nur die nicht-kommerzielle und nicht-anonyme Eizellabgabe in Frage kommen.
Von Befürworter*innen der Eizellabgabe wird in der Debatte daher gerne eine altruistische Motivation zur Eizell“spende“ behauptet. Das Narrativ des Altruismus verhindert aber keine kommerzielle Reproduktionsmedizin, sondern legitimiert diese eher und dient als deren Türöffner.
Denn empirische Studien zeigen, dass in Ländern, in denen lediglich eine altruistische Eizellabgabe zulässig ist, die Anzahl der „Spenderinnen“ sehr gering ist, so dass die „Nachfrage“ von Seiten der Reproduktionskliniken und Bestelleltern keineswegs gedeckt wird. Ohne wirtschaftliche Anreize finden sich in der Praxis nur wenige Frauen, die zur Eizellabgabe bereit sind.
Meistens gibt es deswegen verdeckte Formen der Kommerzialisierung. Ob sie als „finanzielle Anreize“ oder als „Aufwandsentschädigung“ bezeichnet werden, ist dabei unerheblich. Dies gilt auch für das sogenannte Egg-Sharing, bei dem die Weitergabe von Eizellen durch das Angebot einer Kostenvergünstigung für die eigene reproduktionsmedizinische Behandlung in der entsprechenden Klinik attraktiv gemacht wird. Bei der „Leihmutterschaft“ wird diese Tendenz noch deutlicher: Ohne wirtschaftliche Not ist dazu offenbar kaum eine Frau bereit.
Das Narrativ vom Altruismus von Eizell“spenderinnen“ und „Leihmüttern“ entbehrt daher nicht nur der empirischen Grundlage. Es verdeckt die Kommerzialisierung von Schwangerschaft und Gebären. Zudem steht die Anrufung von Frauen, „uneigennützig“ zur Wunscherfüllung Dritter beizutragen und den eigenen Körper bzw. Körperstoffe aus Nächstenliebe und Mitgefühl bereitzustellen bzw. abzugeben in einer langen patriarchalen Tradition. Bis auf wenige in der gegenwärtigen Debatte oft konstruierte Ausnahmefälle würde eine rechtliche Zulassung der „altruistischen“ Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ der unkontrollierten Ausnutzung von Macht und Privilegien in diesem Bereich Tür und Tor öffnen.
Zweitens ist – wie ebenfalls durch zahlreiche Untersuchungen belegt – die Zusicherung der Anonymität eine weitere Voraussetzung, Frauen zur Eizellabgabe zu bewegen. In Spanien, Tschechien und Polen wird Eizellgeberinnen Anonymität zugesichert, in Spanien sogar gesetzlich. Dies widerspricht jedoch dem hierzulande und in vielen europäischen Staaten geltenden Kindesrecht auf Wissen über seine biologische Herkunft.
Über liberalere Regelungen zur Eizell“spende“ werden Forschungsinteressen bedient, die Eizellen in Rohstoffe für bioindustrielle Projekte verwandeln.
Bei fortpflanzungsmedizinischen Angeboten spielen immer auch biopolitische, bioökonomische und Forschungsinteressen eine Rolle, vielfach legitimiert durch die Sorge um den vermeintlich rückständigen Forschungsstandort Deutschland. Eizellen werden für die Embryonenforschung und die Entwicklung von Keimbahninterventionen benötigt. Dafür ist die Etablierung von Eizellbanken erforderlich, die dazu dienen, Eizellen als Rohstoffe für Forschungszwecke zugänglich zu machen. Diese Form von Fremdnützigkeit ist ethisch ebenso problematisch wie die oben kritisierte Aneignung von Körperstoffen Dritter zur Erfüllung persönlicher Wünsche unter Ausnutzung von sozialen, ökonomischen und geopolitischen Privilegien.
- Das Verbot von Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ muss aufrechterhalten bleiben. Das geltende Kommerzialisierungsverbot muss EU-weit durchgesetzt werden.
In Deutschland sind Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ durch das Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten. Grund dafür war in erster Linie die Verhinderung der „gespaltenen Mutterschaft“ im Namen des Kindeswohls. Damals wie heute lehnen viele Feministinnen diese Begründung ab, weil sie ein rein biologisches Verständnis von Mutterschaft voraussetzt, das der sozialen Erfahrung von Elternschaft nicht gerecht wird. Wir setzen uns für eine Vielfalt von Modellen des Zusammenlebens mit Kindern ein und wenden uns gegen die Reduktion von Familie auf ein heteronormatives, biologisch-genetisches Ideal. Wir treten dafür ein, dass die vielfältigen Formen des Zusammenlebens mit Kindern, von Elternschaft und Familie, rechtlich anerkannt und gesellschaftlich unterstützt werden. Ein Verbot der Eizellabgabe und der „Leihmutterschaft“ sollte also nicht mit der „gespaltenen Mutterschaft“ begründet werden, sondern mit dem Verbot fremdnütziger medizinischer Eingriffe und dem Schutz von Frauen vor Ausbeutung.
Transnationale Angebote des Eizelltransfers und der „Leihmutterschaft“ widersprechen geltendem europäischem Recht, das die Kommerzialisierung von Körperteilen verbietet und Kindern ein Recht auf Kenntnis ihrer biologischen Herkunft zuerkennt. Folglich kann und muss rechtlich dagegen vorgegangen werden, dass Anbieter*innen in Spanien, Tschechien und Polen die europäische Grundrechtecharta und die EU-Geweberichtlinie missachten und durch die anonyme Eizellabgabe das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft verletzen.
Ulrike Baureithel, Journalistin
Prof. Dr. Kathrin Braun, Universität Stuttgart
Dr. Elisabeth Ehrensperger, Historikerin und Politikwissenschafterin, Bern
Erika Feyerabend, Journalistin, Bioskop e.V.
Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Ev. Hochschule Bochum, Mitglied des Deutschen Ethikrats
Dr. Sabine Könninger, Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Gen-ethischen Netzwerks e. V.
PD Dr. Susanne Lettow, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Ingrid Schneider, Universität Hamburg, Hamburg Center for Bio-Governance
Dr. habil. Susanne Schultz, Goethe-Universität Frankfurt/M., Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Gen-ethischen Netzwerks e. V.
Dr. Christa Wichterich, freie Publizistin und Hochschullehrerin
Uta Wagenmann